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Barrierefreiheit

"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
(D-Behindertengleichstellungsgesetz)

Universelles Design – universal design

ist ein internationaler Begriff für die Gestaltung von Produkten, Geräten, Systemen und Umgebungen generell derart, dass diese frühestmöglich viele Menschen ohne spezielle Anpassungen oder Spezialisierungen weitestgehend selbstständig nutzbar sind. In diesem Sinne steht dieser Begriff auf zwei Säulen:
Zum einen müssen Produkte so flexibel entwickelt werden, dass diese ohne Zusatztechnik oder spezielle Anpassungen von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten in unterschiedlichen Situationen benutzt werden können, zum anderen muss sich das Design der Produkte verträglich sein mit unterstützender Technologie, die von Menschen benötigt wird, denen es doch nicht möglich ist, die Produkte direkt zu nutzen.

Inklusion - von der Integration zur Inklusion

In der UNO-Konvention wird in einem universalen Menschenrechtsabkommen dem Inklusionsprinzip Rechtsqualität zugesprochen - es ersetzt den Begriff der "Integration" und soll verdeutlichen, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht nachträglich integriert, sondern durch Abbau von Barrieren von vornherein voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und hierzu beitragen können. Dies fordert die Wertschätzung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in der Gesellschaft. Behinderung stellt einen Teil der Normalität menschlichen Zusammenlebens dar und ist als ein Beitrag zur menschlichen Vielfalt anzuerkennen.

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